Aufwendungen für den Bezug der FAZ sind steuerlich nicht abzugsfähig

Das Hessische Finanzgericht hat sich in einer aktuellen Entscheidung (Urt. vom 08.05.2008 - 13 K 3379/07) mit der Frage beschäftigt, ob ein angestellter Steuerberater die Aufwendungen für den Bezug der FAZ als Werbungskosten abziehen kann. Nach Ansicht des Gerichts komme die Berücksichtigung nicht in Betracht, da die FAZ nicht nur über fachbezogene Themen, sondern auch über Themen berichte, die private Interessen befriedigen. Ebenso hatte kürzlich das FG Berlin-Brandenburg (Urt. vom 29.04.2008 - 6 K 1567/04) im Falle eines Hochschullehrers entschieden, der die FAZ und das Handelsblatt steuerlich geltend machen wollte. Das Gericht stellte sich damit gegen eine Entscheidung des BFH aus dem Jahre 1982, in der das Handelsblatt noch als absetzbar angesehen worden ist. Zur Begründung verwies das FG auf den inzwischen veränderten Inhalt dieser Zeitung. Das Urteil ist rechtskräftig. 

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