Dr. Heinrich Konrad
Partner bis 2019 | Kooperationspartner

Beratungsschwerpunkte
Herr Dr. Heinrich Konrad war von 2001 bis zum Jahreswechsel 2019/2020 Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei. Für langjährige Mandanten führte er ab 2020 als Einzelanwalt bereits begründete Mandate bis Ende 2023 weiter. Frau Rechtsanwältin Stolz ist seit ihrem Eintritt in die Kanzlei für Fragen des Immobilienrechts Ansprechpartnerin und berät seit 2022 - nach erfolgreicher Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Bau- und Architektenrecht - auch in Fragen des Werkvertrags- und Baurechts.Herr Dr. Konrad steht als Kooperationspartner bei einzelnen Fragestellungen komplexer Immobilientransaktionen, Baumaßnahmen und Objektentwicklungen oder bei Konflikten im Bereich des Nachtragsmanagements weiterhin mit seiner langjährigen Expertise und Erfahrung zur Verfügung.
Vita
Jahrgang 1954
Studium der Rechtswissenschaften an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Referendariat in Bayern. Prädikatsexamen.
Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Lehrstühlen für Straf- u. Strafprozessrecht der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität in Würzburg.
Rechtsanwalt seit 1983.
1984 Promotion zum doctor iuris utriusque an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität in Würzburg (m.c.l.).
1988 – 2001 Geschäftsführender Gesellschafter der Firmen Hch. KONRAD Bau GmbH & Co. KG und Konrad Bau GmbH.
Mitglied des Vorstands des Verbands der Bauwirtschaft Nordbaden e.V. bis 2009.
Seit 1999 eingetragener Schlichter/Schiedsrichter nach der SOBau.
2001 Gründung der Sozietät KONRAD Rechtsanwälte GbR.
Von 2005 bis 2021 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
2007 - 2011 Lehrbeauftragter für Bürgerliches Recht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg - Studiengang Food-Management, Bad Mergentheim.