Wer zu Unrecht Mängel rügt, trägt die Untersuchungskosten!

Vorsicht bei der Mängelrüge! Soweit einem Unternehmer aufgrund einer unberechtigten Mängelrüge Untersuchungskosten entstehen, kann er diese von seinem Auftraggeber erstattet verlangen, wenn er ihn zuvor darauf hingewiesen hat, dass er im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme die entstehenden Kosten erstattet verlangt und die Beauftragung hiervon abhängig macht (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.5.2003 - 17 U 193/02).

Praxistipp: 
Verwahrt sich ein Auftragnehmer bei einer Mängelrüge gegen die entstehenden Kosten, ist Vorsicht geboten. Jeder Bauherr und Architekt sollte dies zum Anlass nehmen, sorgfältig zu prüfen, wer voraussichtlich der Verursacher ist, um anschließend nicht in Anspruch genommen zu werden.

Save the Date: Personaltag am 10./11.10.2024

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