Keine Optimierungsverpflichtung bei isolierter Beauftragung mit den Leistungsphasen VI und VII

Wird ein Architekt oder Ingenieur nur in beschränktem Umfange mit Leistungen beauftragt (hier Leistungsphase VI und VII des § 15 HOAI - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe), so ist er nicht ohne weiteres verpflichtet, die von dritter Seite erstellte Planung auf Optimierungsmöglichkeiten zu überprüfen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2008 - 21 U 21/07).

Save the Date: Personaltag am 10./11.10.2024

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