Verfahrenserfolg gegen AUDI AG
Das Arbeitsgericht Heilbronn hat am 7.11.2008 eine außerordentliche Kündigung eines Bandarbeiters mit sozialer Auslauffrist aus krankheitsbedingten Gründen für unwirksam erklärt. Der von RA Dr. Bernd Dollmann vertretene, tariflich ordentlich unkündbare Mitarbeiter wies erhebliche Fehlzeiten auf und wurde in einem eingeholten Sachverständigengutachten für dauerhaft nicht vollumfänglich schichtfähig aufgrund eines Grundleidens befunden. Es ist dem Verfahrensgegner allerdings zumutbar, den Mitarbeiter mit leidensgerechter Bandarbeit zu beschäftigen. Ob die AUDI AG in die Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung gehen wird, ist derzeit noch offen.