Weitere Fachanwaltschaft in der Kanzlei
Mit Urkunde der Rechtsanwaltskammer Stuttgart vom 29.11.2024 wurde Frau Rechtsanwältin Stephanie Stolz der Titel als "Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht" verliehen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis besonderer theoretische Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Bauvertragsrechts, dem Recht der Architekten und Ingenieure und dem Recht der öffentlichen Vergabe.
Sie haben Fragen zum Baurecht? Stephanie Stolz (07931/9702 - 12)