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Seit 1.1.2011 Mindestlöhne für Abfallwirtschaft und Elektrohandwerk

Am 1.1.2011 tritt die zweite Mindestlohn-Verordnung für die Abfallwirtschaft (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst) in Kraft. Sie folgt der ersten Mindestlohn-Verordnung für die Branche, die am 31.10.2010 außer Kraft getreten ist. Der ab dem 1.1.2011 bundesweit verbindliche Mindeststundenlohn beträgt 8,24 € und gilt bis zum 31.8.2011.

Ab dem 1.1.2011 ist auch der neue Mindestlohn-Tarifvertrag für die Elektrohandwerke allgemeinverbindlich. Die neue Mindestlohnregelung schließt nahtlos an den zum 31.12.2010 auslaufenden allgemeinverbindlichen Vorgänger-Tarifvertrag an. Die ab dem 1.1.2011 verbindlichen Mindeststundenlöhne in den Elektrohandwerken betragen 8,40 Euro (neue Bundesländer einschließlich Berlin) und 9,80 € (alte Bundesländer). Zu Beginn der Jahre 2012 und 2013 sind weitere Erhöhungen vorgesehen. Die Allgemeinverbindlicherklärung des neuen Mindestlohn-Tarifvertrags ist bis zum 31.12.2013 befristet.

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