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Reformvorhaben der neuen Koalition im Arbeitsrecht !

CDU, CSU und FDP haben am 26.10.2009 den gemeinsamen Koalitionsvertrag unterzeichnet. Dieser sieht auch einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht vor. So soll etwa das Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen abgeschafft bzw. eingeschränkt und das Verbot sittenwidriger Löhne konkretisiert werden. Änderungen beim Kündigungsschutz sind allerdings derzeit nicht vorgesehen. Im Bereich des Arbeitslosengeld II fällt insbesondere die geplante Anhebung des Schonvermögens für die private Altersvorsorge ins Gewicht.

Die wichtigsten Gesetzesvorhaben im Überblick:

Mindestlöhne: Für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Mindestlohntarifverträgen sollen höhere Hürden aufgestellt werden. Konnte bislang das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären, so sollen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen künftig einvernehmlich im Kabinett geregelt werden. Voraussetzung dafür soll grds. eine Mehrheit im Tarifausschuss sein. Außerdem soll bis Oktober 2011 geprüft werden, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn beibehalten werden soll.

Lohndumping: Die neue Rechtsprechung zum Verbot sittenwidriger Löhne soll gesetzlich festgeschrieben werden, um Lohndumping zu verhindern. Bislang folgt das Verbot sittenwidriger Löhne und Lohnwuchers aus der allgemeinen Regelung in § 138 Abs. 2 BGB. Das BAG hatte diese Vorschrift mit Urteil vom 22.4.2009 (Az.: 5 AZR 436/08) dahingehend konkretisiert, dass ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung i.S.v. § 138 Abs. 2 BGB vorliegt, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.

Befristungen: Bislang schreibt § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG vor, dass eine – grds. für die Dauer von zwei Jahren zulässige – sachgrundlose Befristung unzulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Dieses sog. Anschlussverbot soll abgeschafft bzw. eingeschränkt werden. Künftig soll nach einer Wartezeit von einem Jahr eine sachgrundlose Befristung auch dann möglich sein, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Mini-Jobs: Die Arbeitsanreize für gering entlohnte Beschäftigungsverhältnisse sollen verbessert werden. Zu diesem Zweck soll geprüft werden, ob die Grenze sozialversicherungsfreier Mini-Jobs erhöht und dynamisiert werden kann. Auch sog. Midi-Jobs sollen künftig attraktiver werden.

Mitarbeiterbeteiligung: Die Möglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung sollen erweitert werden. Die Beschäftigten sollen auch durch Entgeltumwandlung Anteile an ihren Unternehmen steuerbegünstigt erwerben können. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollten unternehmerische Mitverantwortung einschließen.

Ältere Arbeitnehmer: Die neue Bundesregierung strebt eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von älteren Menschen an. Staatliche Anreize zur faktischen Frühverrentung sollen beseitigt werden. Die staatlich geförderte Altersteilzeit (ATG) soll nicht über den 31.12.2009 hinaus verlängert werden. Außerdem wird eine Abschaffung beruflicher Altersgrenzen erwogen.

Arbeitslosengeld II: Die Hinzuverdienstregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen verbessert werden. Außerdem soll der Schutz der privaten Altersvorsorge verbessert werden. Zu diesem Zweck soll der Freibetrag beim Schonvermögen im SGB II, der verbindlich der Altersvorsorge dient, auf 750 € pro Lebensjahr erhöht werden. Bedingung dafür soll sein, dass das Altersvorsorgevermögen erst mit Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist.

Save the Date: Personaltag am 10./11.10.2024

Den Flyer der letztjährigen Veranstaltung finden Sie hier