Partnerernennung
Frau Rechtsanwältin Stephanie Stolz wird neue Partnerin der Kanzlei.
Aufgrund ihrer Fachkompetenz und ihres ausgeprägt unternehmerischen Handelns ist Frau Rechtsanwältin Stephanie Stolz zum 01.01.2026 als Mitgesellschafterin und Partnerin unserer Kanzlei aufgenommen worden. Mit Frau Stolz konnten wir bereits seit Oktober 2020 unser Beratungsspektrum im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Bau- und Architektenrecht und im Verkehrsrecht erheblich erweitern und durch die Verleihung von Fachanwaltschaften dokumentieren. Mit der Aufnahme in die Gesellschaft ab 2026 wird Frau Stolz die Fortentwicklung der Kanzlei unternehmerisch mitgestalten. Wir wünschen unserer neuen Partnerin einen guten Start und erfolgreiche Entscheidungen, um die künftigen Herausforderungen eines sich wandelnden Rechtsberatungsmarktes positiv zu gestalten.
