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Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts beschlossen

Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts beschlossen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht beschlossen. Mit diesem Gesetz soll entlich mehr Klarheit in die gesetzlichen Vorgaben für den eCommerce geschaffen werden.


Insbesondere die geplanten Regelungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht sollen für mehr Rechtssicherheit  bei Unternehmern und Shopbetreibern sorgen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärte dazu: "Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf wird das Schutzniveau für die Verbraucher bei Verbraucherkreditverträgen verbessert. Das gilt sowohl für den Abschluss als auch für die Durchführung von Darlehen. Verbraucher werden besser über den Vertragsinhalt informiert und unseriösen Lockvogelangeboten wird ein Riegel vorgeschoben. Außerdem vereinfachen wir die Widerrufs- und Rückgaberechte bei Verbraucherverträgen und schaffen mehr Rechtssicherheit bei der Verwendung der entsprechenden Musterbelehrungen. Darüber hinaus schaffen wir für den europäischen Markt einheitliche Rechte und Pflichten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Davon profitieren die Kunden und die Zahlungsdienstleister".

Weiter heißt es in der Pressemitteilung des BMJ: „Unternehmer, die als Vorlage für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster verwenden, müssen künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- bzw. Rückgaberechte mehr fürchten. Zudem gelten bei Fernabsatzgeschäften über eine Internetauktionsplattform und solchen in einem herkömmlichen Internetshop weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen.“

Das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz soll am 31. Oktober 2009 in Kraft treten. Zuvor muss es noch vom Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet werden. Einer Zustimmung des Bundesrates bedarf es nicht. (Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft)

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