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Neues Produktsicherheitsgesetz beschlossen

Das Kabinett hat am 25. 5. 2011 den „Gesetzentwurf über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts“ beschlossen. Darin enthalten ist die Neufassung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG), das zukünftig Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) heißen soll.

Schwerpunkte der Neufassung

Das ProdSG sieht insb. im Bereich der Marktüberwachung neue und verbesserte Bestimmungen vor. So soll die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung (in der Zuständigkeit der Länder) und Zoll intensiviert werden, um gefährliche Produkte möglichst frühzeitig aufspüren zu können. Dies gewährleistet ein hohes Sicherheitsniveau der am Markt befindlichen Produkte – und trägt zugleich zum fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern bei. 
Die Bestimmungen zum GS-Zeichen wurden im Hinblick auf die Voraussetzungen für seine Erteilung und die Kontrolle seiner Verwendung strenger gefasst und erweitert. Damit soll das GS-Zeichen nachhaltig gestärkt und Missbrauch bekämpft werden. Das GS-Zeichen hat sich in der Vergangenheit als verlässliches Instrument zur Information der Verbraucher bewährt. Mit seiner Aussage „geprüfte Sicherheit“ beeinflusst es die Kaufentscheidung und trägt so maßgeblich zu einem wirkungsvollen Verbraucherschutz bei. 

Insgesamt wird mit dem Gesetzentwurf die Bedeutung des Produktsicherheitsgesetzes als die zentrale Vermarktungs- und Sicherheitsvorschrift für Produkte gestärkt und die Marktüberwachung im europäischen Verbund enger verzahnt. Es leistet einen bedeutenden Beitrag zum Schutz von Beschäftigten und Verbrauchern. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Save the Date: Personaltag am 10./11.10.2024

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