Neue Fachanwaltschaft in der Kanzlei
Mit Urkunde der Rechtsanwaltskammer Stuttgart vom 03.04.2024 wurde Frau Rechtsanwältin Stephanie Stolz der Titel als "Fachanwältin für Verkehrsrecht" verliehen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis besonderer theoretische Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Verkehrszivilrecht und des Verkehrsverwaltungsstrafrechts.
Sie haben Fragen zum Verkehrsrecht? Stephanie Stolz (07931/9702 - 12)