Verleihung der nächsten Fachanwaltschaft
Mit Urkunde der Rechtsanwaltskammer Stuttgart vom 20.02.2023 wurde Frau Rechtsanwältin Stephanie Stolz der Titel als "Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" verliehen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis besonderer theoretische Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des privaten und gewerblichen Mietrechts, des Pachtrechts, des Wohnungseigentumsrechts und des Maklerrechts.
Sie haben Fragen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht? Ihre Ansprechpartnerin Frau Rechtsanwältin Stephanie Stolz (07931/9702 - 12)