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Mindestlöhne in drei Branchen ab 1.1.2012 beschlossen

Am 20. 12. 2011 haben Verordnungen für drei Mindestlöhne in den Branchen Zeitarbeit, Gebäudereinigung und Dachdeckerhandwerk das Bundeskabinett passiert. Insgesamt sind damit 11 Mindestlöhne für rund 4 Millionen Beschäftigte allgemeinverbindlich. 
 

Mit dem Erlass der Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung gilt erstmals eine verbindliche untere Grenze für die Entlohnung der rund 900 000 Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer. Grundlage ist ein gemeinsamer Vorschlag von für die Zeitarbeit zuständigen Tarifvertragsparteien.

Das Mindeststundenentgelt beträgt zum 1. 1. 2012

7,01 Euro für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und 
7,89 Euro für die übrigen Bundesländer. 
 

Das Mindeststundenentgelt steigt zum 1. 11. 2012

auf 7,50 Euro für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und 
8,19 Euro (übrige Bundesländer) an.

Die in der Verordnung festgelegte Lohnuntergrenze gilt für alle in Deutschland eingesetzten Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer gleichermaßen, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Die Verordnung soll zum 1. 1. 2012 in Kraft treten; ihre Geltungsdauer ist bis zum 31. 10. 2013 befristet.

Das Bundeskabinett hat am 20. 12. 2011 zudem die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegte Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung zur Kenntnis genommen. Sie folgt auf die am 31. 12. 2011 außer Kraft getretene zweite Mindestlohn-Verordnung in der Gebäudereinigung. Die Entgeltuntergrenze gilt für alle rund 900 000 in Deutschland in der Gebäudereinigung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern der Branche mit Sitz im Ausland.

Damit wird in der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) der Mindestlohn

im Westen stufenweise von derzeit 8,55 Euro  auf 8,82 Euro für 2012 und ab dem 1. 1. 2013 auf 9,00 Euro angehoben. 
im Osten wird er von 7,00 Euro auf 7,33 Euro für 2012 und ab dem 1. 1. 2013 auf 7,56 Euro angehoben. 
 

Die Mindeststundenlöhne in der Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) bleiben bis auf eine geringfügige Erhöhung auf 9,00 Euro ab 1. 1. 2013 im Osten unverändert. Die Verordnung soll zum 1. 1. 2012 in Kraft treten; ihre Geltungsdauer ist bis zum 31. 10. 2013 befristet.

Außerdem hat das Bundeskabinett die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk (rund 90 000 Beschäftigte) zur Kenntnis genommen. Sie folgt auf die am 31. 12. 2011 außer Kraft getretene fünfte Mindestlohn-Verordnung für das Dachdeckerhandwerk.

Mit ihrem Erlass wird der bundesweite Mindeststundenlohn für das Dachdeckerhandwerk von derzeit 10,80 Euro für 2012 auf 11,00 Euro und für 2013 auf 11,20 Euro angehoben. Die Verordnung soll zum 1. 1. 2012 in Kraft treten; ihre Geltungsdauer ist bis zum 31. 12. 2013 befristet.

Save the Date: Personaltag am 10./11.10.2024

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