Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zum 1.12.2009
Aus "EGV" wird "AEUV". Damit wird u.a. der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) umbenannt in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV). Gleichzeitig ist die Artikelzählung geändert worden. Die Auswirkungen des Vertrags von Lissabon auf das Arbeitsrecht werden in Kürze dargestellt. Auf den Webseiten der Bundesregierung steht der veröffentlichte Vertrag zum Download zur Verfügung.