Gesetzentwurf für mehr Offshore-Windenergie verabschiedet
Das Bundeskabinett hat am 4. 5. 2011 den vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit werden Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen und stromführenden Kabeln vereinfacht und beschleunigt.
Bundesbauminister Peter Ramsauer:
„Dieses Gesetz ist ein erster und wichtiger Schritt beim Sofortprogramm zum neuen Energiekonzept der Bundesregierung. Wir bauen bürokratische Hürden ab. Das Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen und stromführenden Kabeln in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wird schneller und effizienter gemacht. Hierfür haben wir heute die Basis geschaffen.“
Die ausschließliche Wirtschaftszone ist das bis zu 200 Seemeilen breite Gebiet jenseits des Küstenmeeres, in dem die Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt hoheitliche Befugnisse besitzt. Für diesen Bereich liegen bereits Genehmigungen für 26 Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee vor. Bis 2030 sollen Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 25 000 Megawatt installiert werden.
Nach geltendem Recht waren für diese Anlagen bisher mehrere Genehmigungen bei verschiedenen Behörden einzuholen.
Ramsauer: „Durch die geänderte Rechtslage wird das Genehmigungsverfahren für den Antragsteller wesentlich vereinfacht. Es wird künftig mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) nur noch eine Stelle geben, die Ansprechpartner ist und über den Antrag entscheidet.“