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EU einigt sich auf eine Verlängerung der Elternzeit

Laut EU-Pressemitteilung vom 1.12.2009 können Eltern künftig nach der Geburt oder Adoption eines Kindes EU-weit bis zu vier Monate Elternurlaub beanspruchen. Hierauf haben sich die zuständigen Minister am 30.11.2009 im Rat verständigt. Die neuen Rechte sollen für alle Arbeitnehmer gelten – unabhängig von der Art ihres Beschäftigungsverhältnisses. Begünstigt werden daher auch befristet eingestellte Arbeitnehmer, Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer. Alle Fragen zum Einkommen während des Elternurlaubs werden auf nationaler Ebene geregelt.

Die wesentlichen Neuerungen der Richtlinie im Überblick:

  • Längerer Elternurlaub: Der Elternurlaub wird von bisher drei auf vier Monate verlängert. Der vierte Monat kann allerdings nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden. Hierdurch soll ein Anreiz dafür geschaffen werden, dass auch Väter Elternurlaub in Anspruch nehmen.
  • Diskriminierungsverbot: Es wird festgeschrieben, dass Arbeitnehmer wegen der Beantragung oder Inanspruchnahme von Elternurlaub nicht benachteiligt werden dürfen.
  • Änderung der Arbeitszeit: Um einen gleitenden Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu ermöglichen, kann nach der Rückkehr aus dem Elternurlaub vorübergehend die Arbeitszeit reduziert werden. Bei der Prüfung solcher Anträge müssen Arbeitgeber die Bedürfnisse des Unternehmens und der Arbeitnehmer berücksichtigen.
  • Einkommen: Wie Eltern während ihres Elternurlaubs zu entlohnen sind, wird auf nationaler Ebene geregelt.
  • Sonderfälle: Die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner müssen die besonderen Bedürfnisse der Eltern von Adoptivkindern und behinderten oder langzeitkranken Kindern bewerten.
  • Anwendungsbereich: Die neuen Rechte gelten für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Art ihres Beschäftigungsverhältnisses (befristet, Teilzeit, Leiharbeit). Der Anspruch auf Elternurlaub kann allerdings von einer Berufstätigkeitsdauer oder Betriebszugehörigkeit von höchstens einem Jahr abhängig gemacht werden.

Umsetzung der Neuerungen

Die neue Richtlinie, die an die Stelle der Richtlinie 96/34/EG tritt, wird in den kommenden Monaten formal verabschiedet. Die Mitgliedstaaten haben sodann zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

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