• Speed

    Schnelligkeit

    Wir achten die begrenzte Zeit unserer Mandanten.
    Deshalb fühlen wir uns zu einer schnellen Reaktion auf alle Anfragen verpflichtet.
    Unsere Kanzlei ist organisatorisch auf kurze Abläufe ausgerichtet.

  • Kompetenz

    Kompetenz & Kreativität

    Konsequente Spezialisierung unserer Fachanwälte und Rechtsanwälte auf Basis fundierter betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, verbunden mit einer fortwährenden Weiterbildung, bilden das juristische Know-how für eine erfolgreiche Beratung.

  • Zusammenarbeit

    Zusammenarbeit

    Wir pflegen einen offenen, fairen und von gegenseitigem Verständnis und Verstehen geprägten Umgang von Mandant und Anwalt mit festen Ansprechpartnern für eine dauerhafte Zusammenarbeit.
  • Transparenz

    Transparenz

    Jeder Mandant wird von uns über den aktuellen Verhandlungs- und Verfahrensstand sowie die Chancen und Risiken der Rechtsangelegenheit stets und vollständig informiert.

  • Availability

    Verfügbarkeit

    Unseren Mandanten stellen wir alle erforderlichen Kräfte zur Verfügung. Unser freundliches Team sorgt für kurzfristige Termine und umgehenden Kontakt zum vertrauten Berater.

Willkommen bei

KONRAD & DOLLMANN
Wirtschaftsrecht für die Region der Weltmarktführer

Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete, überregional tätige Anwaltskanzlei mit Sitz in Bad Mergentheim beraten wir vorwiegend Unternehmen und Privatpersonen aus der Region Heilbronn-Franken und Mainfranken. Eine unserer besonderen Stärken ist der Mittelstand: Wir kennen seine Herausforderungen. Wir identifizieren uns mit seinen Zielen.

Ganz gleich, wann und wo Sie uns brauchen: Wir bieten Ihnen präzisen und praktischen Rechtsrat bei allen branchenrelevanten Fragestellungen mit der individuellen Betreuung einer kleineren Einheit.

Aktuelle Urteile

"Hautfreundlich" ist als Angabe für Desinfektionsmittel unzulässig

Nach jüngster Entscheidung des BGH vom 10.10.2024 (Az.: I ZR 108/22) ist die Werbeaussage unzulässig.

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Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete

Der BGH hat mit Urteilen vom 11.9.2024 (Az. I ZR 139/23; I ZR 140/23; I ZR 141/23) entschieden, dass der wettbewerbsrechtliche Beseitigungsanspruch nicht die Rückzahlung aufgrund unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen einbehaltener Geldbeträge an die betroffenen Verbraucher umfasst.

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BGH zum Umfang des Beseitungsanspruchs

Der BGH hat mit Urteil vom 11.9.2024 (Az. I ZR 168/23) entschieden, dass der wettbewerbsrechtliche Beseitigungsanspruch nicht die Rückzahlung aufgrund unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen einbehaltener Geldbeträge an die betroffenen Verbraucher umfasst.

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Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung

Eine Aufgliederung nach einzelnen Sterneklassen ist nach BGH-Urteil v. 25.07.2024 im Gegensatz zur Angabe der Gesamtzahl und des Zeitraums nicht erforderlich.

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Save the Date: Personaltag am 09./10.10.2025

 

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