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Weg für künftiges Einheitspatent geebnet

Die Europäische Kommission legte am 14. 12. 2010 einen Vorschlag vor, der den Weg für eine „verstärkte Zusammenarbeit“ zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes in der EU ebnet. Ein solcher einheitlicher Patentschutz würde den Mitgliedstaaten, die dies wünschen, die Schaffung eines Patents erlauben, das auf Grund eines einzigen Antrags erteilt wird und in allen teilnehmenden Ländern gilt.

Ein Patent zu erhalten, ist in Europa wegen der Kosten der nationalen Validierung und der Übersetzung zehnmal teurer als in den USA. Diese Situation hemmt die Forschung, Entwicklung und Innovation und untergräbt die europäische Wettbewerbsfähigkeit. Über Vorschläge der Kommission für ein einheitliches EU-Patent wird zwar seit über zehn Jahren beraten, bislang konnte im Rat aber in der Frage der Sprachenregelung keine Einigung erzielt werden. Mit ihrem im Juni 2010 unterbreiteten Vorschlag zur Sprachenregelung für das EU-Patent versuchte die Kommission, die Pattsituation zu überwinden. Doch nachdem sich der EU-Ministerrat nicht einstimmig auf eine Sprachenregelung für das EU-Patent verständigen konnte, hat die Kommission nun einen Vorschlag vorgelegt, der den Weg für die Genehmigung einer „verstärkten Zusammenarbeit“ auf diesem Gebiet ebnet, wie sie in den EU-Verträgen vorgesehen ist.

Geltendes Patentrecht in Europa

Das derzeitige europäische Patentsystem ist, insb. mit Blick auf die Übersetzungserfordernisse, sehr teuer und komplex. Das Europäische Patentamt (EPA) – eine zwischenstaatliche europäische Patenteinrichtung, der 38 Staaten angehören (EU-27 + 11 andere europäische Länder) – prüft die Patentanmeldungen und erteilt ein europäisches Patent, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Damit ein erteiltes Patent jedoch in einem Mitgliedstaat Wirkung hat, muss der Erfinder in jedem einzelnen Land, für das er den Patentschutz wünscht, eine nationale Validierung beantragen. Dieses Verfahren ist mit erheblichen zusätzlichen Übersetzungs- und Verwaltungskosten verbunden.

Ein in nur 13 Ländern validiertes europäisches Patent kann bis zu 18 000 Euro kosten, wovon allein fast 10 000 Euro auf Übersetzungskosten entfallen. Dadurch sind die Kosten eines europäischen Patents zehnmal so hoch wie in den USA, wo ein Patent im Durchschnitt nur 1850 Euro kostet. Angesichts dieser Kosten lassen die meisten Erfinder ihre Erfindung nur in sehr wenigen Mitgliedstaaten patentieren.

Weiteres Vorgehen im Patentrecht

Der Vorschlag vom 14. 12. 2010 geht auf einen Antrag von 12 Mitgliedstaaten zurück (Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Polen, Slowenien, Schweden und Vereinigtes Königreich). Dies wäre das zweite Mal, dass das „Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit“ zur Anwendung kommt, das es einigen Mitgliedstaaten erlaubt, unverzüglich allein voranzuschreiten, während sich andere Länder der Initiative später noch anschließen können. Der vorgeschlagene Beschluss zur Genehmigung einer verstärkten Zusammenarbeit beim einheitlichen Patentschutz muss vom EU-Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit gefasst werden und bedarf außerdem der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Die Kommission wird dann 2011 detaillierte Vorschläge für die Einführung einer verstärkten Zusammenarbeit beim einheitlichen Patentschutz und für die diesbezüglichen Übersetzungsanforderungen unterbreiten.

Entsprechend den unter belgischem Vorsitz im EU-Ministerrat geführten Verhandlungen wird der Kommissionsvorschlag für die Übersetzungs­anforderungen auf der bestehenden Sprachenregelung des EPA beruhen und annehmbare Kosten vorsehen. Das einheitliche Patent würde demnach in einer der bestehenden Amtssprachen des EPA – Englisch, Französisch oder Deutsch – geprüft und erteilt werden.

Um den Zugang zum Einheitspatent zu erleichtern, sollte es allen Antragstellern in der EU diskriminierungsfrei offen stehen. Ihre Erfindungen wären dadurch in allen an der verstärkten Zusammenarbeit beteiligten EU-Ländern geschützt. EU-Patentanmelder, deren Landessprache nicht Englisch, Französisch oder Deutsch ist, würden die Möglichkeit erhalten, ihre Anmeldungen in einer anderen Amtssprache der EU einzureichen. Die Kosten für die Übersetzung in eine der EPA-Verfahrenssprachen (je nach Wahl des Anmelders bei der Patentanmeldung Englisch, Französisch oder Deutsch) würden erstattungsfähig sein.

Hintergrund

Nachdem vorherige Versuche zur Schaffung eines Einheitspatents gescheitert waren (das Luxemburger Gemeinschaftspatentübereinkommen von 1975 ist nie in Kraft getreten), schlug die Kommission im August 2000 eine Verordnung für ein Gemeinschaftspatent (nach dem Vertrag von Lissabon jetzt als EU-Patent bezeichnet) vor. Im Dezember 2009 verabschiedeten die Mitgliedstaaten einstimmig Schlussfolgerungen zur Verbesserung des Patentsystems in Europa. Diese enthielten die wichtigsten Elemente zur Schaffung eines einheitlichen EU-Patents und zur Errichtung eines neuen Patentgerichts in der EU. Im Juni 2010 schlug die Kommission eine Verordnung über die Übersetzungsanforderungen für das EU-Patent vor, die aber nicht die erforderliche einstimmige Zustimmung des EU-Ministerrats erhielt.

Nach dem Vertrag über die EU und dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU dürfen neun oder mehr Länder im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit als letztes Mittel auf einem bestimmten Gebiet eine Maßnahme allein weiterführen, wenn innerhalb eines vertretbaren Zeitraums keine Einigung in der EU in ihrer Gesamtheit zustande kommt. Nach der Einleitung einer verstärkten Zusammenarbeit können sich andere Mitgliedstaaten der Initiative aber jederzeit anschließen

 

Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 14. 12. 2010

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