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Neuregelungen im Arbeits- und Sozialrecht 2024

Telefonische Krankschreibung
Seit dem 7. Dezember 2023 können sich Beschäftigte wieder telefonisch für bis zu fünf Tage krankschreiben lassen. Das gilt unter drei Voraussetzungen:
- Es handelt sich lediglich um leichte Erkrankungen,
- Beschäftigte und Hausarzt sind einander bekannt und
- eine Videosprechstunde ist nicht möglich. Dann ist eine Krankschreibung nach einem bloßen Anruf in der Praxis möglich.
Telefonischen Krankschreibungen waren schon einmal in der Pandemie (für die Dauer von bis zu sieben Tagen) möglich. Diese Regelung lief jedoch befristet zum 31. März 2023 aus. Die Neuregelung ist nun unbefristet.

Whistleblowing-Meldestellen
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Beschäftigte, die bei den dafür vorgesehenen Meldestellen Missstände melden, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt geworden sind, umfassend gegen Repressalien der Arbeitgeber schützen. Zusätzlich zu den externen Meldestellen, die beispielsweise beim Bundesamt für Justiz eingerichtet wurden, verpflichtet das Gesetz Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten zur Einrichtung eigener Meldestellen. Während diese Pflicht für größere Unternehmen schon seit Juli besteht, lief am 17. Dezember die Übergangsfrist zur Errichtung interner Meldestellen nun auch für kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten aus. Eine Verletzung der Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen kann seit 1. Dezember 2023 erstmals mit Bußgeldern belegt werden.  

Mindestlohnerhöhung und neue Verdienstgrenze für Minijobs
Zum neuen Jahr wird der gesetzliche Mindestlohn für alle Beschäftigten auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben. Mit der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs weiter an von bisher Euro 520 auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro. Mini-Jobber (neu: 538-Euro-Kräfte) dürfen damit weiterhin bis zu 43,35 Stunden im Monat arbeiten. Arbeitsverträge müssen insoweit  angepasst werden. Der Mindestlohn für Auszubildende erhöht sich in 2024 im ersten Lehrjahr auf eine monatliche Mindestvergütung von 649 Euro, sofern tarifvertraglich keine Regelungen bestehen.

Erleichterte Einwanderung von Fachkräften
Angesichts das aktuellen Fachkräftemangels soll die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten weiter erleichtert werden. Bereits seit November 2023 gelten einige gesetzliche Neuerungen, die primär die Blaue Karte EU betreffen. Die Blaue Karte EU ist ein spezieller Aufenthaltstitel für besonders hochqualifizierte Drittstaatsangehörige zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Deutschland steht die Blaue Karte insbesondere akademischen Fachkräften offen.  
- So wurden die Mindestverdienstgrenzen für die Erteilung der Blauen Karte deutlich abgesenkt. So liegt die Verdienstgrenze in der Regel künftig bei einem Jahreseinkommen von 43.800 Euro brutto statt bislang 58.400 Euro brutto. In sogenannten Mangelberufen (hierzu zählten bisher insbesondere Berufe aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und Humanmedizin) liegt die Verdienstgrenze künftig bei 45,3 Prozent statt wie bisher bei 52 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage in der Rentenversicherung (BBG), das heisst aktuell nur noch 39.682,80 Euro brutto. Auch wurde der Personenkreis, der eine Blaue Karte beantragen kann, erheblich erweitert. IT-Spezialistinnen und –Spezialisten beispielsweise können die Blaue Karte künftig auch ohne Hochschulabschluss beantragen, wenn sie über ausreichende einschlägige Berufserfahrung verfügen.  
- Zudem wurde die Liste der sogenannten Mangelberufe, denen unter erleichterten Bedingungen eine Blaue Karte erteilt werden kann, deutlich erweitert. Künftig können beispielsweise auch Führungskräfte aus den Bereichen Produktion, Bau, Logistik und aus der Informations- und Kommunikationstechnologiedienstleistungsbranche eine Blue Card beantragen, ebenso wie Lehrkräfte und Angehörige bestimmter Gesundheitsberufe. Auch wurde die bisherige strikte Kopplung der angestrebten Arbeitstätigkeit an die ursprüngliche Berufsqualifikation gelockert, so dass auch eine Tätigkeit in anderen Berufsfeldern möglich wird. Zusätzlich wird der Familiennachzug bei der Blauen Karte vereinfacht. Erleichterungen gelten außerdem u.a. für die Beschäftigung von ausländischen Berufskraftfahrern.  
- Ab Juni 2024wird dann unter anderem die sogenannte Chancenkarte neu eingeführt, mit der qualifizierte Drittstaatsangehörige zur Arbeitssuche einreisen können. Die Westbalkanregelung, die Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien der Arbeitsmarktzugang in Deutschland in nicht-reglementierten Berufungen eröffnet, wird entfristet. Das Kontingent für diese mit Zustimmung der Arbeitsagentur möglichen Einwanderungen beträgt dann jährlich 50.000.

Anspruch auf Kinderkrankengeld
Gesetzlich versicherte Eltern haben ab 2024 Anspruch auf 15 Tage Kinderkrankengeld (Alleinerziehende: 30 Tage) pro Kind und Elternteil. Insgesamt ist der Anspruch auf 35 Tage (Alleinerziehende: 70 Tage) pro Elternteil begrenzt. Diese Anzahl ist erheblich gesunken im Vergleich zur aktuellen Regel: Derzeit und noch bis zum 31. Dezember 2023 konnte jeder gesetzlich versicherte Elternteil pro Kind bis zu 30 Tage Kinderkrankengeld beantragen, bei mehreren Kindern insgesamt maximal 65 Tage. Für Alleinerziehende bestand ein Anspruch auf 60 Tage pro Kind, bei mehreren Kindern sind es maximal 130 Tage. Diese Regelung bestand allerdings noch aus der Corona-Pandemie fort und läuft nun aus.  

Höhere Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte
Arbeitgeber müssen ab dem 1. Januar 2024 mit erhöhten Ausgleichsabgaben von bis zu 720 Euro pro Monat und unbesetztem Pflichtarbeitsplatz rechnen. Zusätzlich können Arbeitgeber künftig höhere Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Beschäftigte einstellen, die bisher in Behindertenwerkstätten tätig waren. Möglich sind Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Lohns. Anders als bisher sind die Zuschüsse künftig nicht mehr gedeckelt.

Sie haben noch Fragen? Ihr Ansprechpartner ist Dr. Bernd Dollmann 07931 / 9702 - 11 (Frau Korkes) 

Save the Date: Personaltag am 10./11.10.2024

Den Flyer der letztjährigen Veranstaltung finden Sie hier