Unter Mediation versteht man den Versuch der Konfliktbereinigung zwischen den Parteien unter Moderation eines in dem Streitstoff erfahrenen Mediators. Vielfach können die Parteien – bei gutem Willen – eine schnelle, interessengerechte und effiziente Lösung herbeiführen.
Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren sollen in geeigneten Fällen die Konfliktlösung vor den staatlichen Gerichten ersetzen, mit dem Ziel, eine schnelle, nachhaltige und kostengünstigere Lösung des aufgetretenen Streits herbeizuführen. Wir beraten und vertreten Sie in Schiedsverfahren, nehmen aber auch die Stelle als Schiedsrichter ein.