• Speed

    Schnelligkeit

    Wir achten die begrenzte Zeit unserer Mandanten.
    Deshalb fühlen wir uns zu einer schnellen Reaktion auf alle Anfragen verpflichtet.
    Unsere Kanzlei ist organisatorisch auf kurze Abläufe ausgerichtet.

  • Kompetenz

    Kompetenz & Kreativität

    Konsequente Spezialisierung unserer Fachanwälte und Rechtsanwälte auf Basis fundierter betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, verbunden mit einer fortwährenden Weiterbildung, bilden das juristische Know-how für eine erfolgreiche Beratung.

  • Zusammenarbeit

    Zusammenarbeit

    Wir pflegen einen offenen, fairen und von gegenseitigem Verständnis und Verstehen geprägten Umgang von Mandant und Anwalt mit festen Ansprechpartnern für eine dauerhafte Zusammenarbeit.
  • Transparenz

    Transparenz

    Jeder Mandant wird von uns über den aktuellen Verhandlungs- und Verfahrensstand sowie die Chancen und Risiken der Rechtsangelegenheit stets und vollständig informiert.

  • Availability

    Verfügbarkeit

    Unseren Mandanten stellen wir alle erforderlichen Kräfte zur Verfügung. Unser freundliches Team sorgt für kurzfristige Termine und umgehenden Kontakt zum vertrauten Berater.

Willkommen bei

KONRAD & DOLLMANN
Wirtschaftsrecht für die Region der Weltmarktführer

Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete, überregional tätige Anwaltskanzlei mit Sitz in Bad Mergentheim beraten wir vorwiegend Unternehmen und Privatpersonen aus der Region Heilbronn-Franken und Mainfranken. Eine unserer besonderen Stärken ist der Mittelstand: Wir kennen seine Herausforderungen. Wir identifizieren uns mit seinen Zielen.

Ganz gleich, wann und wo Sie uns brauchen: Wir bieten Ihnen präzisen und praktischen Rechtsrat bei allen branchenrelevanten Fragestellungen mit der individuellen Betreuung einer kleineren Einheit.

Das Wettbewerbsrecht umfasst das Lauterkeitsrecht und das Kartellrecht. Das Lauterkeitsrecht regelt die Zulässigkeit geschäftlicher Handlungen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern und zählt soweit es die gewerbliche Tätigkeit schützt zum gewerblichen Rechtsschutz.

Um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen, eventuell alternative Lösungen zu finden und Strategien bei Wettbewerbsstreitigkeiten zu entwickeln, beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts.

Werbung

Ein typischer Anwendungsfall der Lauterkeitsrechts ist die Frage der Zulässigkeit von Werbung. Werbung ist im heutigen Wirtschaftsleben unerlässlicher Bestandteil geschäftlichen Handelns. Dabei gibt es nicht nur allgemeine Grenzen, was Werbung darf und was nicht, es sind auch branchenspezifische Regelungen zu berücksichtigen. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Vorschriften handelt er wettbewerbswidrig und kann von beispielsweise von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden durch Abmahnungen und gerichtliche Schritte auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Mitbewerberschutz

Daneben regelt das Lauterkeitsrecht die Zulässigkeit von Verhaltensweisen gegenüber Konkurrenten. So ist es z.B. unzulässig, zu einem Boykott des Mitbewerbers aufzurufen oder ihn in der Öffentlichkeit herabzusetzen. Dem Mitbewerber stehen auch in diesen Fällen die vorbezeichneten Ansprüche zu.

Marktverhaltensregelungen

Darüber hinaus können auch Verstöße gegen Gesetze, die das Marktverhalten regeln, Ansprüche der Wettbewerber begründen. So zum Beispiel Verstöße gegen die Ladenöffnungszeiten oder die Feiertagsgesetze, die Preisangabenverordnung oder auch produktspezifische Regelungen.

 

Ihr Ansprechpartner: Dr. Steffen Reinhard


Das Recht der Informationstechnologien ist eine Querschnittsmaterie mehrerer Hauptrechtsgebiete. Es umfasst nicht nur Verträge über Informationstechnologien, d.h. Soft- und Hardware, oder darauf bezogene Dienstleistungen, sondern auch das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs und das Immaterialgüterrecht. Im elektronischen Geschäftsverkehr besteht für die Anbieter eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und eventuell alternative Lösungen zu finden.

Urheber- und Kennzeichenrechtsverletzungen

Das IT-Recht beschränkt sich nicht nur auf die Rechte an Software. So sind Urheber- oder Kennzeichenrechtsverletzungen im Internet mittlerweile alltäglich geworden. Auch hier beraten und unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch Abmahnungen oder gerichtliche Maßnahmen. Sind Sie bereits abgemahnt worden, unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Ansprüche und bei der Entwicklung von Gegenstrategien.

E-Commerce

Über den Handel im Internet werden Milliardensummen umgesetzt, Tendenz steigend. Über den Onlinehandel haben auch kleinere Unternehmen die Möglichkeit sich an potentielle Käufer weltweit mit relativ geringem Aufwand zu richten. Hierdurch bewegen sich die Verkäufer aber auch auf einer größeren Bühne, so dass ihre Angebote auch von einer Vielzahl von Wettbewerbern beäugt werden, die oftmals schnell gegen Rechtsverletzungen vorgehen. 
Daher empfiehlt es sich bevor man Waren oder Dienstleistungen online anbietet, die Angebote im Vorfeld auf die Einhaltung von Verbraucherschutzvorschriften und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu prüfen. Sie erhalten Beratung, wenn Sie im Internet einen Handel für Waren oder Dienstleistungen betreiben, z.B. über einen eigenen Onlineshop oder über eine der zahlreichen Internethandelsplattformen (z.B. eBay). Dabei erhalten Sie von uns auch geeignete Geschäftsbedingungen (AGB), Widerrufsbelehrungen und sonstige gesetzliche Pflichtinformationen.

Datenschutzrecht

Nicht erst seit Einführung der DSGVO ist der Datenschutz verstärkt in das Bewusstsein von Unternehmen gerückt und stellt diese vor neuen Herausforderungen. So können Verstöße sowohl von den Datenschutzbehörden durch empfindliche Geldbußen geahndet als auch von Mitbewerbern  wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Wir beraten Sie im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen und deren rechtskonforme Umsetzung.
Wir sichern Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab. Sie erhalten Rechtstexte zum Datenschutz (insbesondere Datenschutzerklärungen), Beratung zur Datensicherheit Ihres Unternehmens und Schulungen für Ihre Mitarbeiter.

 

Ihr Ansprechpartner: Dr. Steffen Reinhard

Strafverfahren im Wirtschaftsbereich erfordern regelmäßig betriebswirtschaftliches und steuerrechtliches Fachwissen. Im Insolvenz- und Steuerstrafrecht binden wir zudem weitere Rechtsanwälte mit Spezialkenntnissen ein und bilden Anwaltsteams, um eine optimale Verteidigung zu erzielen.

Wirtschaftsstrafverfahren

Das Wirtschaftsleben wird zunehmend durch das Strafrecht kontrolliert. Zeugnis hierfür bieten nicht nur die bekannten Prozesse gegen Topmanager börsennotierter Großunternehmen, sondern eine noch im Wachstum begriffene Zahl an Verfahren gegen Geschäftsführer mittelständiger Unternehmen, leitende Angestellte und Beamte. Das Risiko, einer Wirtschaftsstraftat beschuldigt zu werden, ist für jeden im Wirtschaftsleben tätigen Entscheidungsträger durch die Komplexität der Zusammenhänge und eine Flut an verbreitet unbekannten sanktionierten Verhaltensweisen gegeben. Wir verteidigen Inhaber und Organmitglieder und vertreten Unternehmen bei Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen und kennen die Besonderheiten des sog. Wirtschaftsstrafverfahrens, insbesondere in den Bereichen Außenhandel und Zoll, Korruption, Insolvenzen, Kapitalmarkt und Banken und bei Wettbewerbsverstößen bzw. bei Diebstahl geistigen Eigentums.

Strafrechtliche Compliance

Ein besonderes Anliegen ist uns die Präventivberatung. Das Risikomanagement - auch mittelständiger Unternehmen - ist aktuell auf die Mitwirkung eines Strafrechtlers angewiesen. In Ihrem Auftrag prüfen wir aus strafrechtlicher Perspektive sensible Strukturen. Strategische Entscheidungen werden sehr häufig im Vorfeld nicht auf ihre strafrechtliche Relevanz hin überprüft, sondern ausschließlich auf betriebswirtschaftliche Belange und steuerrechtliche Auswirkungen. Die Nichtberücksichtigung strafrechtlich relevanter Bereiche wirkt um so schwerer, als schon die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gravierende Folgen für die jeweiligen Entscheidungsträger haben kann: Die Rufschädigung und ein damit einhergehender Vertrauensverlust bei Kunden und/oder Vorgesetzten oder Mitarbeitern im beruflichen Bereich kann existenzvernichtend sein, lange bevor sich ein zur Anklageerhebung ausreichender Tatverdacht verfestigt hat.

Vorbeugende Begleitung und Selbstanzeigen 

Strafverfahren zu vermeiden gelingt nicht nur in Einzelfällen. Erkennen vorhandener Chancen, ebenso wie der Gefahren, setzt aber besonderes Know-how voraus. Nicht nur die steuerliche Selbstanzeige oder vergleichbare strafbefreiende Anzeigen im Beitragsrecht, sondern auch anwaltliche Begleitung der verschiedenen behördlichen Prüfungen, Regelung zivil- oder arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen können Strafanzeigen und damit die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verhindern.

Vorbereitende Beratung

Bei nicht vermeidbaren Verfahren steht zunächst die Vorbereitung auf den Ermittlungseingriff im Vordergrund. Es geht z.B. um Informationen über die Rechte und Pflichten bei einer Durchsuchung, mögliche Reaktionen auf die Vernehmung von Firmenmitarbeitern, das Verhalten bei eigener Vernehmung, die Sicherung finanzieller Bewegungsfreiheit, Regelung von Vertretungsbefugnissen im Fall einer Inhaftierung etc.

Verteidigung im Verfahren

Eine Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen verlangt
eine Betrachtungsweise des Sachverhalts über den strafrechtlichen Tellerrand hinaus: Schadensersatzansprüche, steuerliche und abgabenrechtliche Haftung, berufsrechtliche Folgen wiegen oft schwerer als die strafrechtliche Verurteilung und müssen insbesondere bei einverständlichen Regelungen und Erledigungen Berücksichtigung finden. 

 

Ihr Ansprechpartner: Dr. Steffen Reinhard

Einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit bildet die Erstellung und Überprüfung von Verträgen aller Art. Eine für den Mandanten vorteilhafte und rechtlich durchsetzbare Vertragsgestaltung erfordert nicht nur anwaltliches Geschick und umfassende Rechtskenntnisse, sondern auch ein besonderes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge sowie ein Gespür für die Situation und die Interessenlage der künftigen Vertragsparteien.

Bei einer Vertragsprüfung weisen wir Sie auf die möglichen Fallstricke, unwirksame oder für Sie rechtlich nachteilige Vertragsklauseln hin und geben Ihnen alternative Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand. Gerne begleiten wir Sie auch bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen, um auf diese Weise das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Vertragsgestaltung und -prüfung im Wirtschaftsrecht

Während unserer langjährigen Praxis haben wir Erfahrungen in allen Bereichen des Vertragsrechts erworben. Wir können deshalb unsere Mandanten auch in speziellen Rechtsgebieten beim Entwurf und Gestaltung von Verträgen unterstützen.

Wir entwerfen, prüfen und verhandeln für Sie z.B.
•    Allgemeine Geschäftsbedingungen
•    Anlagenbauverträge
•    Beteiligungskaufverträge
•    Entwicklungsverträge
•    Franchiseverträge
•    Geheimhaltungsverträge
•    Gesellschaftsverträge
•    Handelsvertreterverträge
•    Kauf- und Lieferverträge
•    Kooperationsverträge
•    Leasingverträge
•    Lizenzverträge
•    Qualitätssicherungsverträge
•    Satzungen (Geschäftsordnungen für Vorstand oder Aufsichtsrat)
•    Unternehmenskaufverträge
•    Vertriebsverträge, z.B. Vertragshändlerverträge
•    Wartungs- und Serviceverträge

Erarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Vor allem im digitalen Zeitalter sind AGB und Nutzungsbedingungen wichtig. Gesetzliche Regelungen sind bei neuen Geschäftsmodellen oft lückenhaft. Wobei als „neu“ so ziemlich jedes Geschäftsmodell im Internet zu verstehen ist.
Durch AGB geben Sie Ihrem Business den rechtlichen Rahmen und können die gesetzliche Regelungen zu Ihren Gunsten abwandeln. Und auch die Kunden legen immer mehr Wert auf klare und transparente Vertragsbedingungen.
AGB sind aber nur dann von Vorteil, wenn diese speziell auf Ihr Geschäft zugeschnitten sind. Auf die Verwendung von Muster-AGB oder gar die Übernahme fremder Geschäftsbedingungen sollten Sie verzichten. Es gibt zudem für verschiedenen Unternehmensbereiche zugeschnittene AGB:
•    Einkaufsbedingungen
•    Allgemeine Lieferbedingungen
•    Montagebedingungen

 

Ihr Ansprechpartner: Dr. Steffen Reinhard

Save the Date: Personaltag am 10./11.10.2024

Den Flyer der letztjährigen Veranstaltung finden Sie hier