Strafverfahren im Wirtschaftsbereich erfordern regelmäßig betriebswirtschaftliches und steuerrechtliches Fachwissen. Im Insolvenz- und Steuerstrafrecht binden wir zudem weitere Rechtsanwälte mit Spezialkenntnissen ein und bilden Anwaltsteams, um eine optimale Verteidigung zu erzielen.
Wirtschaftsstrafverfahren
Das Wirtschaftsleben wird zunehmend durch das Strafrecht kontrolliert. Zeugnis hierfür bieten nicht nur die bekannten Prozesse gegen Topmanager börsennotierter Großunternehmen, sondern eine noch im Wachstum begriffene Zahl an Verfahren gegen Geschäftsführer mittelständiger Unternehmen, leitende Angestellte und Beamte. Das Risiko, einer Wirtschaftsstraftat beschuldigt zu werden, ist für jeden im Wirtschaftsleben tätigen Entscheidungsträger durch die Komplexität der Zusammenhänge und eine Flut an verbreitet unbekannten sanktionierten Verhaltensweisen gegeben. Wir verteidigen Inhaber und Organmitglieder und vertreten Unternehmen bei Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen und kennen die Besonderheiten des sog. Wirtschaftsstrafverfahrens, insbesondere in den Bereichen Außenhandel und Zoll, Korruption, Insolvenzen, Kapitalmarkt und Banken und bei Wettbewerbsverstößen bzw. bei Diebstahl geistigen Eigentums.
Strafrechtliche Compliance
Ein besonderes Anliegen ist uns die Präventivberatung. Das Risikomanagement - auch mittelständiger Unternehmen - ist aktuell auf die Mitwirkung eines Strafrechtlers angewiesen. In Ihrem Auftrag prüfen wir aus strafrechtlicher Perspektive sensible Strukturen. Strategische Entscheidungen werden sehr häufig im Vorfeld nicht auf ihre strafrechtliche Relevanz hin überprüft, sondern ausschließlich auf betriebswirtschaftliche Belange und steuerrechtliche Auswirkungen. Die Nichtberücksichtigung strafrechtlich relevanter Bereiche wirkt um so schwerer, als schon die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gravierende Folgen für die jeweiligen Entscheidungsträger haben kann: Die Rufschädigung und ein damit einhergehender Vertrauensverlust bei Kunden und/oder Vorgesetzten oder Mitarbeitern im beruflichen Bereich kann existenzvernichtend sein, lange bevor sich ein zur Anklageerhebung ausreichender Tatverdacht verfestigt hat.
Vorbeugende Begleitung und Selbstanzeigen
Strafverfahren zu vermeiden gelingt nicht nur in Einzelfällen. Erkennen vorhandener Chancen, ebenso wie der Gefahren, setzt aber besonderes Know-how voraus. Nicht nur die steuerliche Selbstanzeige oder vergleichbare strafbefreiende Anzeigen im Beitragsrecht, sondern auch anwaltliche Begleitung der verschiedenen behördlichen Prüfungen, Regelung zivil- oder arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen können Strafanzeigen und damit die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verhindern.
Vorbereitende Beratung
Bei nicht vermeidbaren Verfahren steht zunächst die Vorbereitung auf den Ermittlungseingriff im Vordergrund. Es geht z.B. um Informationen über die Rechte und Pflichten bei einer Durchsuchung, mögliche Reaktionen auf die Vernehmung von Firmenmitarbeitern, das Verhalten bei eigener Vernehmung, die Sicherung finanzieller Bewegungsfreiheit, Regelung von Vertretungsbefugnissen im Fall einer Inhaftierung etc.
Verteidigung im Verfahren
Eine Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen verlangt
eine Betrachtungsweise des Sachverhalts über den strafrechtlichen Tellerrand hinaus: Schadensersatzansprüche, steuerliche und abgabenrechtliche Haftung, berufsrechtliche Folgen wiegen oft schwerer als die strafrechtliche Verurteilung und müssen insbesondere bei einverständlichen Regelungen und Erledigungen Berücksichtigung finden.
Ihr Ansprechpartner: Dr. Steffen Reinhard